
Hausordnung
Das Kinder und Jugendzentrum (“JUZ”), Böhl-Iggelheim, steht Besuchern von 6 bis 27 Jahren offen.
Die Besucher können und sollen sich an der Gestaltung des Einrichtungsbetriebes beteiligen.
Wir erwarten wir von allen Besuchern des JUZ:
- Respekt gegenüber dem Personal und anderen Besuchern
- Respekt gegenüber der Einrichtung: Haus und Inventar sind für alle Besucher da!
- Das Befolgen der Hausordnung:
- Die Hauptamtlichen haben das Hausrecht
- Eine Missachtung der Hausordnung führt zu Konsequenzen bis hin zu einem Hausverbot.
- Keine Gewalt – weder körperliche noch psychische
- Rassistische, verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Kennzeichen, Symbole oder Sprachen sind untersagt.
- Ein Hausverbot gilt für das Haus, sowie das gesamte Außengelände (inkl. Plätze vor und hinter dem JUZ, Volley- & Fußballplatz).
Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz, daher gilt:
- Das Mitbringen und Trinken von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken ist untersagt.
- Angetrunkene Personen haben keinen Zutritt zum JUZ. Beim Verstoß muss die Person das JUZ verlassen.
- Besitz und Genuss von Drogen ist auf dem Gelände des Jugendzentrums verboten.
- Personen, bei denen der Verdacht auf Konsum von Drogen vor dem Besuch des JUZ besteht, wird der Zutritt zum JUZ verwehrt.
- Das Rauchen ist erst ab 18 Jahren gestattet – auch hier im JUZ!
- Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
- Die Hauptamtlichen dürfen unerlaubte Gegenstände konfiszieren und den Eltern oder zuständigen Stellen aushändigen!
- Im JUZ ist jegliche parteipolitische Betätigung untersagt.
- Zutritt zur Küche hat nur das Personal, sowie Besucher, die sich aktiv und nach voriger Absprache am Küchendienst beteiligen.
- Bei Nutzung der Gruppen-PCs dürfen keine Webseiten mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten besucht werden.
- Für die Ausleihe von Billard, Fußball und anderen Spielmaterialien wird ein Pfand, das einen Wert für den Besucher hat (z.B. Schlüssel), abgegeben. Das Pfand wird an einem sicheren Ort verwahrt und zurückgegeben, sofern die Ausleihe nicht mutwillig beschädigt oder zerstört wurde.
- Musik wird in einer Lautstärke gehört, bei der eine normale Unterhaltung noch möglich
- Das Abstellen von Fahrrädern, E-Rollern usw. im Hausflur ist wegen Brandschutz nicht erlaubt.
- Das Herumfahren mit E-Rollern oder Fahrrädern usw. im Haus ist wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
- Im ganzen Haus wird auf Müllvermeidung geachtet:
- Der Müll wird in die Mülleimer entsorgt.
- Die Toiletten werden sauber hinterlassen.
- Wird dies nicht eingehalten, muss mit Konsequenzen gerechnet werden.
- Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände.
Die Hauptamtlichen Mitarbeiter Birgit Kerler (Einrichtungsleitung), Heiko Gierczyk und Holger Rößler
Böhl-Iggelheim im Februar 2026
